RegistrierenAnmeldung ansehen
Menu
Weiter lesen

Für institutionelle Investoren

Jedermann, der Wertpapiere erwerben kann, kann durch schädigendes Verhalten einen Verlust erleiden und infolgedessen berechtigt sein, Schadensersatz zu verlangen.

Privataktionäre, institutionelle Investoren, Personengesellschaften, sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die Wirecard-Wertpapiere erworben haben, sind durch die Verstöße von EY geschädigt worden und haben somit Anspruch auf Schadensersatz. Der Anspruch stellt sich für alle Betroffenen grundsätzlich gleich dar.

Für die Teilnahme am Klageverfahren müssen dennoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, die nicht bei allen Anlegern gleich sind. Hier sind anlegerspezifische Besonderheiten zu beachten.
Woman multitasking

Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Wer vor Gericht einen Anspruch geltend macht, muss seine Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit nachweisen. Bei institutionellen Investoren, Personengesellschaften, sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts müssen alle drei Voraussetzungen durch bestimmte Dokumente und Urkunden nachgewiesen werden.

Institutionellen Investoren, Personengesellschaften, sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die sich der Stiftung anschließen möchten, werden daher gebeten, sich unter Beachtung der untenstehenden Hinweise auf unserer Internetseite zu registrieren und die notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen.

1. Hinweise für juristische Personen des öffentlichen Rechts

Wer kann sich anmelden?

Juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das sind: Gebietskörperschaften wie die Bundesrepublik Deutschland, ein Bundesland, Land- und Stadtkreise und Gemeinden mit dem Recht zur Selbstverwaltung, des Weiteren: alle rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. KfW, Sparkassen, Landesbanken) und alle Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht zur Selbstverwaltung (Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwaltskammern, Handwerkskammern, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerke, Religionsgemeinschaften usw.). Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts legen einen Teil ihrer finanziellen Mittel am Kapitalmarkt an und können nach dem Erwerb von Wirecard-Wertpapieren einen finanziellen Schaden erlitten haben. Sie sind ebenfalls zur Teilnahme am Klageverfahren berechtigt.

Welche Nachweise benötigen wir?

Juristische Personen des öffentlichen Rechts erlangen ihre Rechtspersönlichkeit durch Satzung oder durch staatlichen Hoheitsakt (z.B. Gesetz). Die Nachweise der Rechtspersönlichkeit sind sehr speziell und werden individuell durch uns geprüft. Bitte nehmen Sie mit uns per E-Mail Kontakt auf, damit wir Sie bei der Anmeldung unterstützen können.

2. Juristische Personen des privaten Rechts

Wer kann sich anmelden?

Juristische Personen des privaten Rechts. Das sind: rechtsfähige Vereine (e.V.), Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, aber auch Stiftungen des bürgerlichen Rechts.

Welche Nachweise benötigen wir?

Wir benötigen alle Dokumente, die die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft, die vertretungsberechtigten Personen und die Schadenshöhe nachweisen. Bei privatrechtlichen juristischen Personen, die in ein öffentliches Register (Vereinsregister, Handelsregister, Genossenschaftsregister, etc.) eingetragen sind, benötigen wir:

Aktueller Registerauszug. Hieraus muss hervorgehen:

  • Eintragung der Gesellschaft,
  • Sitz der Gesellschaft
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte Personen

Depotauszüge oder Transaktionsnachweise. Hieraus muss hervorgehen:

  • Erwerb der Wertpapiere
  • Verkauf der Wertpapiere

Bei privatrechtlichen juristischen Personen, die nicht in ein Register eingetragen sind (z.B. bürgerlich-rechtliche Stiftungen), benötigen wir:
Satzung. Hieraus muss hervorgehen:

  • Vertretungsregelung und vertretungsberechtigte Personen

3. Gesellschaften, die keine juristischen Personen sind

Wer kann sich anmelden?

Personengesellschaften, die nicht als juristische Personen gelten. Das sind: Handelsgesellschaften (OHG, KG), Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Welche Nachweise benötigen wir?

Bei Personengesellschaften, die in ein öffentliches Register eingetragen sind (z.B. eingetragene OHGs und KGs, Partnerschaftsgesellschaften), benötigen wir:

Aktuellen Registerauszug (Handelsregister, Partnerschaftsregister, etc.). Hieraus mus:

  • Eintragung der Gesellschaft,
  • Sitz der Gesellschaft
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte Personen

Depotauszüge oder Transaktionsnachweise. Hieraus muss hervorgehen:

  • Erwerb der Wertpapiere
  • Verkauf der Wertpapiere

Bei Personengesellschaften, die nicht in ein öffentliches Register eingetragen sind, benötigen wir:

Satzung / Gesellschaftsvertrag. Hieraus muss hervorgehen:

  • Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnisse (Ist eine Person allein oder sind mehrere Personen gemeinsam vertretungsberechtigt?)

Depotauszüge oder Transaktionsnachweise. Hieraus muss hervorgehen:

  • Erwerb der Wertpapiere
  • Verkauf der Wertpapiere

Wie kann ich mich als Teilnehmer anmelden?

Die in Frage kommenden Wirecard-Anleger können sich online über unser Portal anmelden. Der Anmeldungsprozess ist sehr intuitiv gestaltet und lässt sich in wenigen Minuten erledigen.