Wer vor Gericht einen Anspruch geltend macht, muss seine Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit nachweisen. Bei institutionellen Investoren, Personengesellschaften, sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts müssen alle drei Voraussetzungen durch bestimmte Dokumente und Urkunden nachgewiesen werden.
Institutionellen Investoren, Personengesellschaften, sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die sich der Stiftung anschließen möchten, werden daher gebeten, sich unter Beachtung der untenstehenden Hinweise auf unserer Internetseite zu registrieren und die notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das sind: Gebietskörperschaften wie die Bundesrepublik Deutschland, ein Bundesland, Land- und Stadtkreise und Gemeinden mit dem Recht zur Selbstverwaltung, des Weiteren: alle rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. KfW, Sparkassen, Landesbanken) und alle Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht zur Selbstverwaltung (Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwaltskammern, Handwerkskammern, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerke, Religionsgemeinschaften usw.). Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts legen einen Teil ihrer finanziellen Mittel am Kapitalmarkt an und können nach dem Erwerb von Wirecard-Wertpapieren einen finanziellen Schaden erlitten haben. Sie sind ebenfalls zur Teilnahme am Klageverfahren berechtigt.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts erlangen ihre Rechtspersönlichkeit durch Satzung oder durch staatlichen Hoheitsakt (z.B. Gesetz). Die Nachweise der Rechtspersönlichkeit sind sehr speziell und werden individuell durch uns geprüft. Bitte nehmen Sie mit uns per E-Mail Kontakt auf, damit wir Sie bei der Anmeldung unterstützen können.
Juristische Personen des privaten Rechts. Das sind: rechtsfähige Vereine (e.V.), Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, aber auch Stiftungen des bürgerlichen Rechts.
Wir benötigen alle Dokumente, die die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft, die vertretungsberechtigten Personen und die Schadenshöhe nachweisen. Bei privatrechtlichen juristischen Personen, die in ein öffentliches Register (Vereinsregister, Handelsregister, Genossenschaftsregister, etc.) eingetragen sind, benötigen wir:
Aktueller Registerauszug. Hieraus muss hervorgehen:
Depotauszüge oder Transaktionsnachweise. Hieraus muss hervorgehen:
Bei privatrechtlichen juristischen Personen, die nicht in ein Register eingetragen sind (z.B. bürgerlich-rechtliche Stiftungen), benötigen wir:
Satzung. Hieraus muss hervorgehen:
Personengesellschaften, die nicht als juristische Personen gelten. Das sind: Handelsgesellschaften (OHG, KG), Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Bei Personengesellschaften, die in ein öffentliches Register eingetragen sind (z.B. eingetragene OHGs und KGs, Partnerschaftsgesellschaften), benötigen wir:
Aktuellen Registerauszug (Handelsregister, Partnerschaftsregister, etc.). Hieraus mus:
Depotauszüge oder Transaktionsnachweise. Hieraus muss hervorgehen:
Bei Personengesellschaften, die nicht in ein öffentliches Register eingetragen sind, benötigen wir:
Satzung / Gesellschaftsvertrag. Hieraus muss hervorgehen:
Depotauszüge oder Transaktionsnachweise. Hieraus muss hervorgehen: