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Was ist passiert?

Überblick über die Hintergründe des Wirecard-Skandals und die Rolle von EY

Der Wirecard-Fall gehört wohl zu den größten wirtschaftlichen Skandalen der Nachkriegszeit. Wirecard, ein ehemaliges „Vorzeigekind“ des deutschen Aktienmarkts, stürzte 2020 wie ein Kartenhaus ein, nachdem sich herausstellte, dass das explosive Wachstum des Unternehmens auf jahrelangen betrügerischen Geschäftspraktiken und Bilanzmanipulationen basierte. Gleich danach stellte das Unternehmen den Insolvenzantrag. Der Wirecard-Aktienpreis implodierte, und die Aktionäre, darunter viele Privatanleger, verloren praktisch das gesamte Geld, das sie in Wirecard investiert hatten.
Woman seeing her investment vaporise

Dass der ungezügelte Betrug innerhalb von Wirecard so lange ungehindert fortgesetzt werden konnte, ist nicht zuletzt auf die Rolle von EY als Prüfer des Unternehmens zurückzuführen. EY war seit 2009 Prüfer des Wirecard-Jahresabschlusses. Trotz unverkennbarer Anzeichen und Warnsignale, sowohl von Wirecard-Mitarbeitern als auch über Berichte in den Medien, erteilte der Wirtschaftsprüfer den Wirecard-Abschlüssen bis zum Geschäftsjahr 2018 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Ein dem Wirecard-Sonderausschuss des deutschen Bundestags von einem Sonderprüfer vorgelegter Bericht (sog. Wambach-Bericht) legt den Schluss nahe, dass die Anleger die betrügerischen Geschäftspraktiken viel früher hätten erkennen können, wenn EY Wirecard in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen und professionellen Standards geprüft hätte.

Ganz offensichtlich hat EY seine Pflicht, vor der Erteilung des Testats für den Jahresabschluss des Unternehmens die zahlreichen Anzeichen für betrügerische Aktivitäten bei Wirecard kritisch zu hinterfragen, nicht erfüllt. Um hier nur ein Beispiel anzuführen: Im Jahresabschluss 2018 wurden EUR 1,9 Milliarden (!) an liquiden Mitteln ausgewiesen, die angeblich auf einem Treuhandkonto gehalten wurden und auf die Wirecard angeblich leicht zugreifen könnte, wofür das Unternehmen aber keine Saldenbestätigung vorlegen konnte. Wie die späteren Untersuchungen, wie z.B. der Wambach-Bericht, zeigten, waren wahrscheinlich etwa 25% der Wirecard-Bilanz sowie praktisch alle Erlöse des Unternehmens völlig aus der Luft gegriffen.

In Anbetracht der obigen Ausführungen ist die Stiftung der Ansicht, dass EY mitverantwortlich und somit haftbar ist für die von den Anlegern infolge des Wirecard-Skandals erlittenen Schäden.

Überblick über die (Rechts-)Grundlage für Schadenersatzansprüche gegen EY

Die Stiftung und DSW vertreten den Standpunkt, dass gute Gründe dafür sprechen, dass EY (Ernst & Young) für die von den Anlegern infolge des Wirecard-Skandals erlittenen Schäden haftbar ist. Diese Haftung würde sich dann nicht beschränken auf die deutsche Niederlassung, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY Deutschland), von der die Wirecard-Konzernprüfungen durchgeführt wurden, sondern würde sich auch auf andere Unternehmen im globalen EY-Netzwerk erstrecken, wie zum Beispiel das Mutterunternehmen Ernst & Young Global Limited (EY Global).

Für EY Deutschland begründet sich die Haftung aus der Tatsache, dass man bei der Prüfung der Wirecard-Jahresabschlüsse die anwendbaren gesetzlichen und professionellen Standards eindeutig nicht erfüllt hat und durchweg offensichtliche Warnsignale ignoriert hat, dass die Wirecard-Jahresabschlüsse betrügerisch waren. Für EY Global ergibt sich diese Haftung aus der Tatsache, dass sie ihre elementaren Überwachungspflichten und Compliance-Mindeststandards im Verhältnis zu EY Deutschland verletzt hat. Durch das Nichterkennen der offensichtlichen Defizite bei der Abschlussprüfung der Wirecard durch EY Deutschland trägt EY Global ebenfalls Verantwortung für die von den Wirecard-Anlegern erlittenen Schäden.

Wie kann ich mich als Teilnehmer anmelden?

Die in Frage kommenden Wirecard-Anleger können sich online über unser Portal anmelden. Der Anmeldungsprozess ist sehr intuitiv gestaltet und lässt sich in wenigen Minuten erledigen.

Personalien

Wenn Sie sich als Teilnehmer anmelden wollen, benötigt die Stiftung die folgenden Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen und Geburtstag (so wie er auf Ihrem Ausweis steht);
  • Ihre vollständige Anschrift (eine Postfach-Anschrift reicht nicht aus);
  • Ihre E-Mail-Adresse;
  • Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC sowie Name des Kontoinhabers), damit die Stiftung Ihren Anteil an einem ggf. erzielten Schadenersatzes überweisen kann.
  • Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen (Teilnahmevertrag und Vollmachten, siehe auch die FAQ unter "Was sind die Bedingungen für die Anmeldung als Teilnehmer?")

Halten Sie während der Anmeldung einen Identitätsnachweis, z.B. Ihren Personalausweis oder Reisepass, bereit, damit Sie sichergehen, dass Sie Ihre Personalien korrekt eintragen.

Bitte achten Sie ganz besonders darauf, dass der Name/die Namen in der Anmeldung identisch sind mit dem Namen/den Namen der Inhaber der Wertpapierkonten. Das ist besonders wichtig, weil bei Wertpapierkonten, die im Namen mehrerer Personen gehalten werden, die Kontoinhaber nur gemeinsam Schadenersatz beanspruchen können.

Wie wird der Schadenersatz erlangt werden?

Die Stiftung will den Schadenersatz für geschädigte Wirecard-Anleger durch die Unterstützung einer Klage in Deutschland oder durch Verhandlung einer Vergleichsvereinbarung mit EY (bzw. erforderlichenfalls durch eine Kombination dieser beiden Elemente) herbeiführen.

1. Klage in Deutschland

Sollte EY (noch) nicht dazu bereit sein, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen, wird die deutsche Anwaltskanzlei der Stiftung, Nieding+Barth, ein Gerichtsverfahren im Namen aller angemeldeten Teilnehmer der Stiftung anstrengen, und zwar sowohl gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH (EY Deutschland) als auch gegen die Ernst & Young Global Limited (EY Global). Diese Klage wird dann beim Landgericht München I eingereicht werden. In einer Entscheidung vom 14. März 2022 hat das Landgericht München I in einem von den Aktionären angestrengten Verfahren gegen sowohl Dr. Markus Braun (ehemaliger CEO) als auch EY Deutschland einen Vorlagebeschluss erlassen. Ob das bayerische Oberlandesgericht jetzt auf der Basis dieses Vorlagebeschlusses tatsächlich Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG-Verfahren) gegen Dr. Braun und EY zulassen wird, ist noch offen.

Auf jeden Fall erstrecken sich der Vorlagebeschluss des Landgerichts München I sowie jedes ggf. folgende Kapitalanlegermusterverfahren nicht auf die Frage der Haftung von EY Global. Im Rahmen der Initiative der Stiftung spielt jedoch gerade die Haftung von EY Global eine entscheidende Rolle. EY Deutschland allein bietet keine ausreichende Rückgriffsmöglichkeit für eine signifikante Entschädigung der geschädigten Wirecard-Anleger, ohne in die Insolvenz abzurutschen. Allein bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) haben sich mehr als 30.000 Anleger mit einer Gesamtschadenssumme von über 1.5 Milliarden Euro angemeldet. Die Stiftung ist überzeugt, dass das Verfahren sich auch auf EY Global erstrecken muss. Durch diesen Ansatz unterscheidet sich die Stiftung von anderen Initiativen, die einen Schadenersatz für geschädigte Wirecard-Anleger herbeiführen wollen.

2. Verhandlung über einen (allgemeinverbindlichen) Vergleich mit EY

Obwohl die Stiftung sowohl dazu bereit als auch in der Lage ist, EY gerichtlich zu belangen, bietet eine Vergleichsvereinbarung immer den schnellsten und wirtschaftlichsten Weg, Schadenersatz für geschädigte Anleger herbeizuführen.

Sollte zwischen der Stiftung und EY eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen werden, so eröffnet die Tatsache, dass die Stiftung nach niederländischem Recht gegründet wurde, die Möglichkeit, diese Vergleichsvereinbarung für alle europäischen Anleger für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Diese Methode wurde erfolgreich für kollektive Vergleiche in verschiedenen Fällen von (Anleger-)Massenschäden angewendet.

Zusätzliche Informationen über gesonderte Schritte/Fortsetzung über ein GerichtsverfahrenWie wird der Schadenersatz erlangt werden?

Sollte sich zeigen, dass EY nicht zum Abschluss eines Vergleichs bereit ist, so wird Nieding+Barth im Namen aller angemeldeten Teilnehmer gleichzeitig ein Gerichtsverfahren einleiten. Zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist zunächst eine Klageschrift erforderlich. Wenn die Klageschrift (die alle Schadenersatzansprüche der angemeldeten Teilnehmer enthalten wird) fertiggestellt ist, wird Nieding+Barth diese beim Landgericht München I einreichen. Im nächsten Schritt erfolgt dann die Zustellung der Klage an die Beklagten, also EY Deutschland und EY Global.

Gleichzeitig wird das Landgericht die Beklagten dazu auffordern, ihre Verteidigungsbereitschaft nachzuweisen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Klageerwiderung vorzulegen. Anschließend wird dann den Klägern, vertreten von Nieding+Barth, die Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich der Klageerwiderung geboten.

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Wenn die fraglichen Wirecard-Wertpapiere Teil einer (ungeteilten) Erbschaft sind, sind neben den üblichen Unterlagen (siehe auch die FAQ-Frage ‚Welche Informationen/Dokumente muss ich vorlegen, um meinen Anspruch zu belegen’) auch die folgenden Unterlagen erforderlich, um den Anspruch eines Erben geltend zu machen:

  • Um zu beweisen, dass die Wirecard-Papiere geerbt wurden, müsste der Erbe entweder (i) einen Erbschein oder (ii) den gerichtlichen Beschluss über die Testamentseröffnung und das notariell beglaubigte Testament vorlegen.
  • Wenn die Wirecard-Wertpapiere einer ungeteilten Erbengemeinschaft gehören, müssen der Teilnahmevertrag und die Vollmachten (siehe auch die FAQ-Frage ‚Welche Informationen/Dokumente muss ich vorlegen, um meinen Anspruch zu belegen?’ von allen Erben unterzeichnet werden.

Aufgrund dieser zusätzlichen Anforderungen ist es nicht möglich, Ansprüche im Zusammenhang mit geerbten Wirecard-Wertpapieren über die Online-Plattform bei der Stiftung anzumelden.

Wir hoffen, dass wir Personen, die Wirecard-Wertpapiere geerbt haben und sich bei der Stiftung registrieren lassen möchten, zu einem späteren Zeitpunkt entgegenkommen können, und werden zu gegebener Zeit weitere Informationen dazu veröffentlichen. Wir empfehlen Personen, die Wirecard-Wertpapiere geerbt haben und sich bei der Stiftung registrieren lassen möchten, die erforderlichen Unterlagen bereits zusammenzustellen, damit der Registrierungsprozess zu gegebener Zeit schnell abgeschlossen werden kann.

Leider ist es für Minderjährige nicht möglich, ihre Ansprüche bei der Stiftung über die Online-Plattform anzumelden.

Der Grund dafür ist, dass Minderjährige sich nicht ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten (rechtlich) selbst vertreten können. Die Online-Plattform verfügt nicht über die notwendige Funktionalität für einen solchen Fall.

Wir hoffen jedoch, dass wir in naher Zukunft auch Anmeldungen von minderjährigen Anlegern aufnehmen können. In diesem Fall werden die entsprechenden Unterlagen von den Eltern bzw. dem/den Erziehungsberechtigten ausgefüllt, und es muss ein Nachweis der Elternschaft bzw. der gesetzlichen Vormundschaft vorgelegt werden. Die übrigen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der FAQ-Frage ‚Unter welchen Bedingungen kann ich mich für die Teilnahme anmelden?’. Wir werden zu gegebener Zeit weitere Informationen über die Registrierung von minderjährigen Anlegern veröffentlichen. In der Zwischenzeit empfehlen wir minderjährigen Wirecard-Investoren und ihren Eltern/Erziehungsberechtigten, die erforderlichen Unterlagen bereits zusammenzustellen, damit der Registrierungsprozess zu gegebener Zeit schnell abgeschlossen werden kann.

Die Stiftung arbeitet mit der deutschen Anwaltskanzlei Nieding+Barth zusammen.

Im Rahmen der Online-Registrierung werden Sie aufgefordert, eine Vollmacht vorzulegen, die Nieding+Barth ermächtigt, Sie vor Gericht gegen EY zu vertreten. Die Nieding+Barth-Vollmacht muss ausgedruckt und handschriftlich im Original unterschrieben werden (siehe auch die FAQ unter "Was sind die Bedingungen für die Anmeldung als Teilnehmer?)

Wenn Sie Nieding+Barth bereits eine unterzeichnete Vollmacht geschickt haben, bevor Sie die Online-Anmeldeplattform durchlaufen haben, ist es nicht notwendig, dies erneut zu tun.

Ja, die Registrierung steht allen Anlegern unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort offen, die in dem betreffenden Zeitraum schadenersatzberechtigte Wirecard-Wertpapiere gehalten haben. (siehe FAQ unter "Wer kann sich bei der Stiftung registrieren?").

Nein, es gibt keine Mindestschadenssumme, die ein Anleger haben haben muss, um sich bei der Stiftung zu registrieren.

Sobald Sie das Registrierungsverfahren abgeschlossen haben, wird die Stiftung Ihren Schaden nach ihrem Schadensberechnungsmodell auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Unterlagen schätzen. Das Modell wurde in enger Zusammenarbeit mit einem renommierten Finanzgutachter entwickelt. Die Stiftung wird Ihnen die Ergebnisse der Schadensschätzung so bald wie möglich in einer persönlichen E-Mail mitteilen.

Um Ihren Anspruch und dessen Höhe zu validieren, benötigt die Stiftung Unterlagen, die belegen, dass Sie im relevanten Zeitraum (7. April 2015 bis 18. Juni 2020) Wirecard-Wertpapiere gehalten haben. Einen Überblick über die in Frage kommenden Wertpapiere finden Sie in den "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) auf der Website der Stiftung unter "Wer kann sich bei der Stiftung anmelden?".

Die Anleger werden gebeten, diese Informationen/Dokumente in zwei Schritten im Rahmen des Online-Registrierungsverfahrens bereitzustellen.

Schritt 1: Vollständiger Überblick über Ihren Status als (ehemaliger) Wirecard-Anleger

Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden Sie zunächst gebeten, Angaben zu Ihren Transaktionen im Zusammenhang mit den in Frage kommenden Wirecard-Wertpapieren zu machen. Bitte führen Sie alle Transaktionen (Käufe und Verkäufe) auf, auch solche, die außerhalb des relevanten Zeitraums (vor oder danach) stattgefunden haben. Die Stiftung benötigt einen vollständigen Überblick über Ihren Status als (ehemaliger) Wirecard-Investor.

Sie können die Details dieser Transaktionen (Art des Wertpapiers, Datum des Kaufs/Verkaufs, Anzahl der Wertpapiere, Preis pro Wertpapier und Transaktionsgebühren) einzeln in die Registrierungsplattform eingeben.

CSV-Exportdaten

Wenn Sie viele verschiedene Transaktionen getätigt haben (d. h. mehr als 15 verschiedene Transaktionen), können Sie auf der Online-Registrierungsplattform auch eine CSV-Datei (im PDF-Format) hochladen, in der die Einzelheiten aller Ihrer Transaktionen aufgeführt sind, um Zeit zu sparen.

CSV steht für durch comma separated values  („Kommata getrennte Werte“). Es handelt sich dabei um ein gängiges Format für die Auflistung von Anlagedaten, wie z. B. Wertpapierverkäufe/-käufe. Die meisten Banken/Broker erlauben ihren Kunden, Anlagedaten im CSV-Format herunterzuladen oder zu exportieren.

Wenn Ihre Bank/Ihr Makler Ihnen nicht erlaubt, Ihre Transaktionsdaten im CSV-Format zu exportieren, können Sie die Details für jede Transaktion einzeln in die Registrierungsplattform eingeben.

Schritt 2: Hochladen der Nachweise für Ihre Transaktionen

Nachdem Sie die Angaben zu all Ihren Transaktionen gemacht haben (siehe oben), müssen Sie einen Nachweis für diese Transaktionen erbringen:

  • Die Stiftung benötigt in jedem Fall Transaktionsnachweise für jede der aufgeführten Transaktionen.
  • Ferner bittet die Stiftung auch, wenn möglich, um einen aktuellen Depotauszug/Depotbestätigung Ihrer Bank/Ihres Brokers, aus dem Ihr aktueller Status als (ehemaliger) Wirecard-Investor hervorgeht. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Die Dokumente können im Rahmen der Online-Anmeldung hochgeladen werden.

Einsichtnahme in Ihre  und Änderung Ihrer Transaktionsdaten/Dokumente

Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Registrierungsdaten einzusehen und ggf. Transaktionen hinzuzufügen und zusätzliche Unterlagen hochzuladen. Es ist nicht möglich, bereits hochgeladene Daten/Unterlagen zu löschen.

Sollten Sie versehentlich die falschen Dokumente hochgeladen haben, ist das kein Problem. In diesem Fall bitten wir Sie, die richtigen Dokumente zusätzlich hochzuladen.

Die Wirecard-Geschädigten können sich kostenlos bei der Stiftung anmelden. Alle anfallenden Kosten (einschließlich der Kosten für das Gerichtsverfahren und/oder einen Vergleich) werden von der Stiftung übernommen. Die Finanzierung der Initiative wird durch einen professionellen drittseitigen Prozessfinanzierer gesichert.

Die von der Stiftung für die Teilnehmer erbrachten Dienstleistungen werden auf  „No-cure-No-pay”-Basis erbracht. Das bedeutet, dass die Stiftung nur dann ein Entgelt erhält, wenn es der Stiftung gelingt, eine Entschädigung für die Teilnehmer zu erreichen.

Im Falle eines Vergleichs bzw. eines erfolgreichen Gerichtsverfahrens gegen EY wird die Entschädigung zwischen den geschädigten Wirecard-Anlegern (75%) und der Stiftung (25%) aufgeteilt. Der Anteil der Stiftung von 25% der Entschädigung dient zur Abdeckung der Kosten der Stiftung. Darin sind unter anderem die Kosten für die rechtliche und sonstige Beratung sowie die Befriedigung der Investitionsrendite des drittseitigen Finanzierers enthalten. Die genauen Bedingungen für die Teilnahme an dieser Initiative sind in dem Teilnahmevertrag mit der Stiftung niedergelegt.

Die Stiftung selbst arbeitet ohne jede Gewinnerzielungsabsicht.

Um sich erfolgreich zu registrieren, müssen Sie einen Teilnahmevertrag mit der Stiftung abschließen. Der Teilnahmevertrag enthält die Bedingungen für die Anmeldung bei der Stiftung.

Zusätzlich zum Teilnehmervertrag müssen Sie zwei Vollmachten unterzeichnen:

  1. eine Vollmacht, die die Stiftung ermächtigt, in Ihrem Namen einen Vergleich mit EY abzuschließen; und
  2. eine Vollmacht, die die deutsche Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth, die die Stiftung berät, ermächtigt, in Ihrem Namen ein Gerichtsverfahren einzuleiten, falls EY nicht bereit ist, einen Vergleich abzuschließen.

Unterzeichnung des Teilnahmevertrags und der Vollmacht an die Stiftung (elektronisch)

Der Teilnehmervertrag und die Vollmacht an die Stiftung werden im Rahmen der Online-Anmeldung elektronisch unterzeichnet.

Im Rahmen der Online-Anmeldung werden Sie aufgefordert, eine digitale Unterschrift zu leisten (mit der Maus oder, wenn Sie einen Touchscreen verwenden, mit dem Finger), die in die Teilnahmeunterlagen eingefügt wird.

Es ist nicht notwendig, den Teilnahmervertrag und/oder die Vollmacht an die Stiftung mit auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben.

Unterzeichnung der Vollmacht an Nieding+Barth (handschriftlich)

Die Vollmacht für Nieding+Barth muss ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden. Dies ist ein notwendiger Schritt, damit Nieding+Barth Sie erfolgreich vor Gericht vertreten kann. Falls Ihre Wirecard-Wertpapiere auf einem Depot von mehreren Personen gehalten werden/wurden, achten Sie bitte darauf, dass die Namen und Unterschriften aller Depotinhaber auf der Vollmacht stehen.

Nach Abschluss der Registrierung bitten wir Sie, (nur) diese Vollmacht auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und an Nieding+Barth zu senden (eine eingescannte Version per E-Mail, das Original per Post). Die richtige Adresse (E-Mail und Post) finden Sie auf den Unterschriftenseiten der Vollmacht an Nieding+Barth.

Bitte senden Sie Nieding+Barth die gesamte Vollmacht (fünf Seiten). Es ist nicht ausreichend, nur die Unterschriftenseite der Vollmacht auszudrucken und zu unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Vollmacht nur einmal ausdrucken, unterschreiben und an Nieding+Barth senden müssen. Wenn Sie dies bereits vor der Online-Registrierung getan haben, ist es nicht notwendig, dies erneut zu tun.

Es ist nicht notwendig, andere Dokumente mit auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben.

Anleger, die sich dem Insolvenzverfahren gegen Wirecard angeschlossen haben, können (und sollten) sich auch bei der Initiative der Stiftung gegen EY anmelden. ‚Stichting Wirecard Investors Claim’ geht nicht davon aus, dass das Insolvenzverfahren geschädigten Wirecard‑Anlegern eine nennenswerte Kompensation ihrer Schäden verschaffen kann. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass vor Kurzem ein deutsches Gericht in erster Instanz entschieden hat, dass ein Wirecard‑Aktionär (Union Investment) seine Ansprüche nicht beim Insolvenzverwalter von Wirecard geltend machen kann. Der Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, dass Union Investment Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.

Beachten Sie bitte, dass das Insolvenzverfahren völlig unabhängig vom Verfahren der Stiftung geführt wird. Eine Anmeldung im Insolvenzverfahren ist weder erforderlich noch ein Hindernis für eine Teilnahme an der Stiftungslösung.

Gegenwärtige und ehemalige Inhaber der folgenden von oder im Namen von Wirecard emittierten Wertpapiere, die im Zeitraum vom 7. April 2015 bis einschließlich 18. Juni 2020 erworben oder gehalten wurden, können sich über die Online-Registrierungsplattform bei der Stiftung registrieren:

Wirecard-Aktie
WKN: 747206
ISIN: DE0007472060

Wirecard-ADR
CUSIP: 97654L108
US ISIN: US97654L1089

Wirecard-Anleihe
WKN: A2YNQ5
ISIN:  DE000A2YNQ58
CUSIP: ZR4792175

Wirecard-Wandelanleihe (begeben von Argentum Netherlands B.V.)
WKN: A2R8E6
ISIN:   XS2055754217

Der 18. Juni 2020 ist der Tag, an dem Wirecard zum ersten Mal öffentlich bestätigt hat, dass seine Bilanzen fehlerhaft waren.

Gibt es eine Mindestschadenssumme, ab der sich ein Anleger bei der Stiftung anmelden kann?

Nein, es gibt keine Mindestschadenssumme, die ein Anleger haben haben muss, um sich bei der Stiftung zu registrieren.

Sobald Sie das Registrierungsverfahren abgeschlossen haben, wird die Stiftung Ihren Schaden nach ihrem Schadensberechnungsmodell auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Unterlagen schätzen. Das Modell wurde in enger Zusammenarbeit mit einem renommierten Finanzgutachter entwickelt. Die Stiftung wird Ihnen die Ergebnisse der Schadensschätzung so bald wie möglich in einer persönlichen E-Mail mitteilen.

Was ist, wenn ich andere Wertpapiere (Zertifikate/Derivate/etc.) in Bezug auf Wirecard besitze?

Leider ist die Stiftung derzeit nicht in der Lage, Registrierungen zu akzeptieren, die sich auf andere Wirecard-Wertpapiere als die vier oben genannten beziehen. Weitere Informationen zu diesem Thema werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Anmeldung

Selbstverständlich können wir Ihnen weiterhelfen. Bitte teilen Sie uns unter der E‑Mail‑Adresse, die Sie für Ihre Registrierung verwendet haben, mit, welche Datei gelöscht werden soll. Wir werden die Datei dann entfernen.

Nach dem Hochladen Ihrer Nachweise sehen Sie ein grünes Symbol mit dem Namen der Datei und des Dokuments. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, dass Sie Ihre Datei sehen.

Nachdem Sie auf den verschlüsselten Link geklickt haben (siehe unter Frage: ‚Wie kann ich meine Registrierung einsehen?’), werden Sie zu Ihrem persönlichen Dashboard weitergeleitet. Sie können Ihre Daten hochladen, indem Sie in der unteren rechten Ecke auf ‚Daten hochladen’ klicken. Jeder Anspruch kann mit dem entsprechenden Nachweis versehen werden. Sobald Sie für jeden Anspruch die korrekten Nachweise hochgeladen haben, bestätigen Sie den Upload, indem Sie auf ‚speichern’ klicken.

Nachdem Sie auf den verschlüsselten Link geklickt haben (siehe unter Frage: ‚Wie kann ich meine Registrierung einsehen?’) werden Sie zu Ihrem persönlichen Dashboard weitergeleitet. Sie können Ihre Eingaben ändern, indem Sie auf ‚'Registrierung ändern' klicken. Ihre persönlichen Daten können Sie auf der ersten Seite ändern. Ihre Transaktionsdaten sind auf den nächsten Seiten aufgeführt. Sie können Ihre Transaktionshistorie ändern oder weitere Transaktionen hinzufügen, indem Sie auf ‚speichern und weitere Transaktion hinzufügen’ klicken. Nachdem Sie die Ergänzung Ihrer Transaktionen beendet haben, klicken Sie auf ‚speichern’. Sie werden dann aufgefordert, Ihre Änderungen zu bestätigen. Ihre Registrierung ist dann aktualisiert. Die Änderungen sind daraufhin in Ihrem persönlichen Dashboard zu sehen.

Wenn Sie keinen Link erhalten haben, ist entweder die E‑Mail‑Adresse oder das Geburtsdatum nicht korrekt eingegeben worden. Die E‑Mail‑Adresse muss mit derjenigen E‑Mail‑Adresse übereinstimmen, die bei Ihrer Registrierung bei ‚Stichting Wirecard Investors Claim’ eingegeben worden ist.

Das Geburtsdatum wurde im Format dd/mm/yyyy eingegeben. Es kommt bei der Registrierung gelegentlich vor, dass das Geburtsdatum aus Versehen falsch eingegeben wird. Deshalb empfehlen wir, das Geburtsdatum im Teilnahmevertrag zu prüfen, den wir Ihnen als PDF zugesandt haben. Das eingegebene Geburtsdatum ist in Anhang I, II und III genannt. Sollte das Geburtsdatum tatsächlich nicht korrekt eingegeben worden sein, verwenden Sie bitte dieses nicht korrekte Geburtsdatum, um den verschlüsselten Link anzufordern. Sie können das Geburtsdatum in Ihrem persönlichen Dashboard korrigieren, indem Sie auf ‚Registrierung ändern’ klicken.

Selbstverständlich können wir Ihnen helfen. Bitte durchsuchen Sie zunächst Ihren SPAM-Ordner. Manche E‑Mail‑Provider haben auch Subordner, etwa ‚Werbung’ oder ‚soziale Medien’. Sie können in Ihrem Postfach auch einfach nach unserer E‑Mail‑Adresse info@wirecardinvestorsclaim.com suchen.

Sie können Ihre Registrierung einsehen, nachdem Sie einen neuen verschlüsselten Link angefordert haben. Geben Sie zu diesem Zweck Ihre E‑Mail‑Adresse und Ihr Geburtsdatum ein. Nach der Verifizierung wird der verschlüsselte Link an Ihre E-Mail‑Adresse gesandt. Privatanleger können ihre Registrierung unter [Link] einsehen. Institutionelle Anleger können ihre Registrierung unter [Link] einsehen.

Um Ihren Anspruch (wertmäßig) zu validieren, benötigt die Stiftung eine vollständige Übersicht über alle Ihre Transaktionen (Käufe und Verkäufe) in Bezug auf die in Frage kommenden Wirecard-Wertpapiere (eine Übersicht über diese Wertpapiere finden Sie in den FAQ unter "Wer kann sich bei der Stiftung registrieren?").

Sie können die Einzelheiten Ihrer Transaktionen (Art des Wertpapiers, Datum des Kaufs/Verkaufs, Anzahl der Wertpapiere, Preis pro Wertpapier und Transaktionsgebühren) einzeln in die Registrierungsplattform eingeben.

Wenn Sie viele verschiedene Transaktionen getätigt haben (d. h. mehr als 15 verschiedene Transaktionen), können Sie auf der Online-Registrierungsplattform auch eine CSV-Datei (im PDF-Format) hochladen, in der die Einzelheiten all Ihrer Transaktionen aufgelistet sind, um Zeit zu sparen.

CSV steht für comma separated values („durch Kommata getrennte Werte“). Es handelt sich dabei um ein gängiges Format für die Auflistung von Anlagedaten, wie z. B. Wertpapierverkäufe/-käufe. Die meisten Banken/Broker erlauben ihren Kunden, Anlagedaten im CSV-Format herunterzuladen oder zu exportieren.

Wenn Ihre Bank/Ihr Makler Ihnen nicht erlaubt, Ihre Transaktionsdaten im CSV-Format zu exportieren, können Sie in jedem Fall die Details für jede Transaktion einzeln in die Registrierungsplattform eingeben.

Sobald Sie das Anmeldeverfahren abgeschlossen haben, wird die Stiftung die von Ihnen eingereichten Unterlagen analysieren, um Ihren Anspruch zu validieren. Diese Analyse umfasst auch eine Schätzung Ihres Schadens.

Die Stiftung wird sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen, um zusätzliche Informationen für die Analyse anzufordern. Für die Analyse hat die Stiftung in enger Zusammenarbeit mit einem renommierten Finanzgutachter ein Schadensberechnungsmodell entwickelt.

Die Stiftung wird Sie über die Ergebnisse der Schadensanalyse informieren. Sollte die Stiftung zu dem Schluss kommen, dass sie Ihren Anspruch leider nicht geltend machen kann, wird sie Ihnen die Gründe dafür mitteilen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Beteiligungsvertrag mit der Stiftung zu kündigen.

Siehe auch Artikel 3 des Beteiligungsvertrags mit der Stiftung, der im Rahmen des Anmeldeverfahrens eingesehen werden kann.

Die in Frage kommenden Wirecard-Anleger können sich online über unser Portal anmelden. Der Anmeldungsprozess ist sehr intuitiv gestaltet und lässt sich in wenigen Minuten erledigen.

Personalien

Wenn Sie sich als Teilnehmer anmelden wollen, benötigt die Stiftung die folgenden Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen und Geburtstag (so wie er auf Ihrem Ausweis steht);
  • Ihre vollständige Anschrift (eine Postfach-Anschrift reicht nicht aus);
  • Ihre E-Mail-Adresse;
  • Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC sowie Name des Kontoinhabers), damit die Stiftung Ihren Anteil an einem ggf. erzielten Schadenersatzes überweisen kann.
  • Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen (Teilnahmevertrag und Vollmachten, siehe auch die FAQ unter "Was sind die Bedingungen für die Anmeldung als Teilnehmer?")

Halten Sie während der Anmeldung einen Identitätsnachweis, z.B. Ihren Personalausweis oder Reisepass, bereit, damit Sie sichergehen, dass Sie Ihre Personalien korrekt eintragen.

Bitte achten Sie ganz besonders darauf, dass der Name/die Namen in der Anmeldung identisch sind mit dem Namen/den Namen der Inhaber der Wertpapierkonten. Das ist besonders wichtig, weil bei Wertpapierkonten, die im Namen mehrerer Personen gehalten werden, die Kontoinhaber nur gemeinsam Schadenersatz beanspruchen können.

Rechner

Die CFD-Formel ist recht komplex. Aus diesem Grund zeigt der Online‑Rechner nur die Rechenwerte an. Kurz gesagt, werden die Schäden wie folgt berechnet: Kaufpreis minus Verkaufserlös. Die Formel berücksichtigt auch Transaktionskosten und gesetzliche Zinsen.

Ein wichtiges Element in der Formel ist die Zeit der Verletzung der Publizitätspflicht (07.04.2015 ‑ 18.06.2020). Das Ergebnis hängt von der Frage ab, ob Sie Aktien vor, während oder nach der Zeit der Verletzung der Publizitätspflicht erworben haben.

CFD steht für Contract Formation Damages (Transaktionsschaden).

Der Rechner ist ein Tool, mit dem der von Wirecard‑Anlegern erlittene Schaden geschätzt werden kann. Sie finden den Rechner hier.

Sie können den Rechner anwenden, indem Sie die Daten ihrer Transaktionen eingeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Daten exakt eingegeben werden müssen. Nach der Eingabe der Daten klicken Sie bitte auf ‚berechnen’.

Nein. Der Rechner generiert für den einzelnen Anleger einen groben Wert seiner Schadenhöhe, der auf einer Analyse der aktuellen Rechtsprechung deutscher Gerichte in vergleichbaren Fällen basiert. Die Ergebnisse sind nur Anhaltswerte; daher können Sie keine Rechte aus der Berechnung ableiten. Sobald Sie bei ‚Stichting Wirecard Investors Claim’ ihren Anspruch angemeldet haben, können wir Ihre Rechte und Ihre Position näher bestimmen.

Selbstverständlich. Bitte klicken Sie auf ‚Berechnung erhalten’, um die Berechnung per E-Mail zu erhalten.

Nein, Ihre Daten werden nicht gespeichert Sobald Sie auf der Website das aktive Fenster schließen oder neu laden, werden Ihre Daten gelöscht. Sofern Sie eingegeben haben, dass Sie das Ergebnis per E-Mail erhalten möchten (durch Anklicken von ‚Berechnung erhalten’), werden Ihre E-Mail‑Adresse und die Berechnungen in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien behandelt.