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Was ist passiert?

Überblick über die Hintergründe des Wirecard-Skandals und die Rolle von EY

Der Wirecard-Fall gehört wohl zu den größten wirtschaftlichen Skandalen der Nachkriegszeit. Wirecard, ein ehemaliges „Vorzeigekind“ des deutschen Aktienmarkts, stürzte 2020 wie ein Kartenhaus ein, nachdem sich herausstellte, dass das explosive Wachstum des Unternehmens auf jahrelangen betrügerischen Geschäftspraktiken und Bilanzmanipulationen basierte. Gleich danach stellte das Unternehmen den Insolvenzantrag. Der Wirecard-Aktienpreis implodierte, und die Aktionäre, darunter viele Privatanleger, verloren praktisch das gesamte Geld, das sie in Wirecard investiert hatten.
Woman seeing her investment vaporise

Dass der ungezügelte Betrug innerhalb von Wirecard so lange ungehindert fortgesetzt werden konnte, ist nicht zuletzt auf die Rolle von EY als Prüfer des Unternehmens zurückzuführen. EY war seit 2009 Prüfer des Wirecard-Jahresabschlusses. Trotz unverkennbarer Anzeichen und Warnsignale, sowohl von Wirecard-Mitarbeitern als auch über Berichte in den Medien, erteilte der Wirtschaftsprüfer den Wirecard-Abschlüssen bis zum Geschäftsjahr 2018 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Ein dem Wirecard-Sonderausschuss des deutschen Bundestags von einem Sonderprüfer vorgelegter Bericht (sog. Wambach-Bericht) legt den Schluss nahe, dass die Anleger die betrügerischen Geschäftspraktiken viel früher hätten erkennen können, wenn EY Wirecard in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen und professionellen Standards geprüft hätte.

Ganz offensichtlich hat EY seine Pflicht, vor der Erteilung des Testats für den Jahresabschluss des Unternehmens die zahlreichen Anzeichen für betrügerische Aktivitäten bei Wirecard kritisch zu hinterfragen, nicht erfüllt. Um hier nur ein Beispiel anzuführen: Im Jahresabschluss 2018 wurden EUR 1,9 Milliarden (!) an liquiden Mitteln ausgewiesen, die angeblich auf einem Treuhandkonto gehalten wurden und auf die Wirecard angeblich leicht zugreifen könnte, wofür das Unternehmen aber keine Saldenbestätigung vorlegen konnte. Wie die späteren Untersuchungen, wie z.B. der Wambach-Bericht, zeigten, waren wahrscheinlich etwa 25% der Wirecard-Bilanz sowie praktisch alle Erlöse des Unternehmens völlig aus der Luft gegriffen.

In Anbetracht der obigen Ausführungen ist die Stiftung der Ansicht, dass EY mitverantwortlich und somit haftbar ist für die von den Anlegern infolge des Wirecard-Skandals erlittenen Schäden.

Überblick über die (Rechts-)Grundlage für Schadenersatzansprüche gegen EY

Die Stiftung und DSW vertreten den Standpunkt, dass gute Gründe dafür sprechen, dass EY (Ernst & Young) für die von den Anlegern infolge des Wirecard-Skandals erlittenen Schäden haftbar ist. Diese Haftung würde sich dann nicht beschränken auf die deutsche Niederlassung, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY Deutschland), von der die Wirecard-Konzernprüfungen durchgeführt wurden, sondern würde sich auch auf andere Unternehmen im globalen EY-Netzwerk erstrecken, wie zum Beispiel das Mutterunternehmen Ernst & Young Global Limited (EY Global).

Für EY Deutschland begründet sich die Haftung aus der Tatsache, dass man bei der Prüfung der Wirecard-Jahresabschlüsse die anwendbaren gesetzlichen und professionellen Standards eindeutig nicht erfüllt hat und durchweg offensichtliche Warnsignale ignoriert hat, dass die Wirecard-Jahresabschlüsse betrügerisch waren. Für EY Global ergibt sich diese Haftung aus der Tatsache, dass sie ihre elementaren Überwachungspflichten und Compliance-Mindeststandards im Verhältnis zu EY Deutschland verletzt hat. Durch das Nichterkennen der offensichtlichen Defizite bei der Abschlussprüfung der Wirecard durch EY Deutschland trägt EY Global ebenfalls Verantwortung für die von den Wirecard-Anlegern erlittenen Schäden.

Wie kann ich mich als Teilnehmer anmelden?

Die in Frage kommenden Wirecard-Anleger können sich online über unser Portal anmelden. Der Anmeldungsprozess ist sehr intuitiv gestaltet und lässt sich in wenigen Minuten erledigen.

Personalien

Wenn Sie sich als Teilnehmer anmelden wollen, benötigt die Stiftung die folgenden Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen und Geburtstag (so wie er auf Ihrem Ausweis steht);
  • Ihre vollständige Anschrift (eine Postfach-Anschrift reicht nicht aus);
  • Ihre E-Mail-Adresse;
  • Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC sowie Name des Kontoinhabers), damit die Stiftung Ihren Anteil an einem ggf. erzielten Schadenersatzes überweisen kann.
  • Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen (Teilnahmevertrag und Vollmachten, siehe auch die FAQ unter "Was sind die Bedingungen für die Anmeldung als Teilnehmer?")

Halten Sie während der Anmeldung einen Identitätsnachweis, z.B. Ihren Personalausweis oder Reisepass, bereit, damit Sie sichergehen, dass Sie Ihre Personalien korrekt eintragen.

Bitte achten Sie ganz besonders darauf, dass der Name/die Namen in der Anmeldung identisch sind mit dem Namen/den Namen der Inhaber der Wertpapierkonten. Das ist besonders wichtig, weil bei Wertpapierkonten, die im Namen mehrerer Personen gehalten werden, die Kontoinhaber nur gemeinsam Schadenersatz beanspruchen können.

Wie wird der Schadenersatz erlangt werden?

Die Stiftung will den Schadenersatz für geschädigte Wirecard-Anleger durch die Unterstützung einer Klage in Deutschland oder durch Verhandlung einer Vergleichsvereinbarung mit EY (bzw. erforderlichenfalls durch eine Kombination dieser beiden Elemente) herbeiführen.

1. Klage in Deutschland

Sollte EY (noch) nicht dazu bereit sein, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen, wird die deutsche Anwaltskanzlei der Stiftung, Nieding+Barth, ein Gerichtsverfahren im Namen aller angemeldeten Teilnehmer der Stiftung anstrengen, und zwar sowohl gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH (EY Deutschland) als auch gegen die Ernst & Young Global Limited (EY Global). Diese Klage wird dann beim Landgericht München I eingereicht werden. In einer Entscheidung vom 14. März 2022 hat das Landgericht München I in einem von den Aktionären angestrengten Verfahren gegen sowohl Dr. Markus Braun (ehemaliger CEO) als auch EY Deutschland einen Vorlagebeschluss erlassen. Ob das bayerische Oberlandesgericht jetzt auf der Basis dieses Vorlagebeschlusses tatsächlich Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG-Verfahren) gegen Dr. Braun und EY zulassen wird, ist noch offen.

Auf jeden Fall erstrecken sich der Vorlagebeschluss des Landgerichts München I sowie jedes ggf. folgende Kapitalanlegermusterverfahren nicht auf die Frage der Haftung von EY Global. Im Rahmen der Initiative der Stiftung spielt jedoch gerade die Haftung von EY Global eine entscheidende Rolle. EY Deutschland allein bietet keine ausreichende Rückgriffsmöglichkeit für eine signifikante Entschädigung der geschädigten Wirecard-Anleger, ohne in die Insolvenz abzurutschen. Allein bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) haben sich mehr als 30.000 Anleger mit einer Gesamtschadenssumme von über 1.5 Milliarden Euro angemeldet. Die Stiftung ist überzeugt, dass das Verfahren sich auch auf EY Global erstrecken muss. Durch diesen Ansatz unterscheidet sich die Stiftung von anderen Initiativen, die einen Schadenersatz für geschädigte Wirecard-Anleger herbeiführen wollen.

2. Verhandlung über einen (allgemeinverbindlichen) Vergleich mit EY

Obwohl die Stiftung sowohl dazu bereit als auch in der Lage ist, EY gerichtlich zu belangen, bietet eine Vergleichsvereinbarung immer den schnellsten und wirtschaftlichsten Weg, Schadenersatz für geschädigte Anleger herbeizuführen.

Sollte zwischen der Stiftung und EY eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen werden, so eröffnet die Tatsache, dass die Stiftung nach niederländischem Recht gegründet wurde, die Möglichkeit, diese Vergleichsvereinbarung für alle europäischen Anleger für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Diese Methode wurde erfolgreich für kollektive Vergleiche in verschiedenen Fällen von (Anleger-)Massenschäden angewendet.

Zusätzliche Informationen über gesonderte Schritte/Fortsetzung über ein GerichtsverfahrenWie wird der Schadenersatz erlangt werden?

Sollte sich zeigen, dass EY nicht zum Abschluss eines Vergleichs bereit ist, so wird Nieding+Barth im Namen aller angemeldeten Teilnehmer gleichzeitig ein Gerichtsverfahren einleiten. Zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist zunächst eine Klageschrift erforderlich. Wenn die Klageschrift (die alle Schadenersatzansprüche der angemeldeten Teilnehmer enthalten wird) fertiggestellt ist, wird Nieding+Barth diese beim Landgericht München I einreichen. Im nächsten Schritt erfolgt dann die Zustellung der Klage an die Beklagten, also EY Deutschland und EY Global.

Gleichzeitig wird das Landgericht die Beklagten dazu auffordern, ihre Verteidigungsbereitschaft nachzuweisen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Klageerwiderung vorzulegen. Anschließend wird dann den Klägern, vertreten von Nieding+Barth, die Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich der Klageerwiderung geboten.

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Im Erfolgshonorar der Stiftung von 25 % sind keine Steuern (z. B. Mehrwertsteuer oder Quellensteuer) enthalten. Ist die Stiftung verpflichtet, auf die realisierte Entschädigung Mehrwertsteuer, Quellensteuer oder eine andere Steuer zu zahlen, werden diese Steuerbeträge von der dem Teilnehmer zustehenden Entschädigungssumme abgezogen.

Die genauen Bedingungen sind in der Teilnahmevereinbarung mit der Stiftung festgelegt.

Selbstverständlich wird die Stiftung im Falle eines Vergleichs versuchen auszuhandeln, dass eventuell anfallende Steuern in den Vergleichsbetrag einbezogen werden, also von EY gezahlt werden.

Natürlich können Personen, die Aktien über einen Kauf aus Sparplan erworben haben, ihre Aktien auf der Plattform registrieren lassen. Bei Aktienkäufen aus Sparplänen gilt – wie auch in den anderen Fällen – die übliche Schadensberechnung. Jedoch müssen auch hier die Anleger sich etwaige Gutschriften schadensmindernd anrechnen lassen.

Gemäß unseren geltenden Richtlinien können wir Optionen nicht für eine Teilnahme an der Initiative zulassen, da sie nicht zu den Finanzinstrumenten gehören, die auf der Website von Stichting Wirecard Investors Claim aufgelistet sind. Allerdings können Käufe oder Verkäufe, die aufgrund von Verpflichtungen aus Call‑Optionen erfolgt sind, bei der Registrierung berücksichtigt werden. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie die Option geschlossen haben, ohne sie auszuüben, kommt die Option nicht für eine Anmeldung auf unserer Plattform in Frage.

Wir machen darauf aufmerksam, dass ausschließlich jene Wirecard‑Wertpapiere für eine Anmeldung auf unserer Plattform zugelassen sind, die die speziellen ISIN/WKN‑Parameter aufweisen. Diese Regel gilt auch dann, wenn die Wertpapiere ‚konvertiert’ worden sind. Deshalb kommen Wertpapiere, die diesen Parametern nicht entsprechen, auch nach einer ‚Konvertierung’ nicht für eine Teilnahme an der Initiative in Frage.

Nein, da nur die Gesamtheit der Inhaber der Aktien den Anspruch aus der Aktie geltend machen können. Wenn jemand lediglich Bruchstücke einer Aktie besitzt, kann er die Ansprüche hieraus nicht geltend machen.

Nein, da hier die doppelte Rechtshängigkeit nach deutschem Recht entgegensteht. In Deutschland kann man seine Ansprüche nur einmal gerichtlich geltend machen.

Wir gehen nicht davon aus, dass die Abspaltung des Wirtschaftsprüfungsgeschäftes von EY Auswirkungen auf unsere Stiftungslösung hat, zumal die Abspaltung derzeit gestoppt wurde. Dies folgt daraus, dass sich unser Vorgehen sowohl gegen EY Deutschland als auch EY Global richtet, sodass wir hier beide Gesellschaften in Anspruch nehmen.

Der Forderungsbeitrag wird nach FIFO berechnet. Steuererstattungen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Wenn jemand seine Forderung zu der Insolvenztabelle angemeldet hat, steht dies der Geltendmachung im Wege der Klage durch die Stiftung nicht entgegen. Anleger, die sich dem Insolvenzverfahren gegen Wirecard angeschlossen haben, können (und sollten) sich auch bei der Initiative der Stiftung gegen EY anmelden. Beide Verfahren schließen sich gegenseitig nicht aus. Etwas anderes gilt jedoch, wenn man bei dem Musterverfahren angemeldet ist. Die Anmeldung beim KapMuG und die Registrierung bei der Stiftung schließen sich gegenseitig aus. Wenn sich der registrierte Teilnehmer trotzdem beim KapMuG registriert, besteht die Gefahr der doppelten Rechtshängigkeit sowie die Möglichkeit, dass er sich schadensersatzpflichtig macht oder auf den Kosten des KapMuG sitzenbleibt. Daher muss man sich entscheiden, welchem Verfahren man den Vortritt lässt.

Wenn jemand seine Forderung zu der Insolvenztabelle angemeldet hat, steht dies der Geltendmachung im Wege der Klage durch die Stiftung nicht entgegen. Anleger, die sich dem Insolvenzverfahren gegen Wirecard angeschlossen haben, können (und sollten) sich auch bei der Initiative der Stiftung gegen EY anmelden. Beide Verfahren schließen sich gegenseitig nicht aus. Etwas anderes gilt jedoch, wenn man bei dem Musterverfahren angemeldet ist. Die Anmeldung beim KapMuG und die Registrierung bei der Stiftung schließen sich gegenseitig aus.

Leider können sowohl Derivate (insbesondere Zertifikate, Anleihen anderer Emittenten) als auch Optionen keine Berücksichtigung in der Klage der Stiftung finden. Dies folgt daraus, dass die Stiftung im Rahmen ihres gemeinschaftlichen Vorgehens, d. h. der Zusammenfassung von tausenden von Klägern in einer Klage, zwingend darauf angewiesen ist, dass hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung auf eine allgemein für jeden Kläger gültige Darstellung zurückgegriffen werden kann. Diese einheitliche Darstellung ist bereits dann gefährdet, wenn Anleger einerseits in Aktien der Wirecard AG investiert waren und andererseits in Zertifikate. Hinzu kommt, dass es auf dem Markt eine kaum überschaubare Vielzahl unterschiedlichster Zertifikate mit unterschiedlichsten Funktionen gab. Hieraus folgt, dass bereits die Gruppe der Anleger in Zertifikate nicht einheitlich dargestellt werden können.

Der Teilnehmer muss nur die 25% im Erfolgsfall zahlen. Diese werden von der zugesprochenen Summe abgezogen.

Die 25 % werden nicht gesondert zugesprochen, so dass sich diese Frage nicht stellt. Die 25 % werden von dem Gesamtbetrag abgezogen, den der Teilnehmer im Erfolgsfall erhält. Daher hängt die Zahlung der 25 % von dem Betrag ab, den der Teilnehmer insgesamt erhält. Wenn der registrierte Teilnehmer nichts erhält, muss er die 25 % nicht zahlen.

Die Stiftung arbeitet mit der deutschen Anwaltskanzlei Nieding+Barth zusammen.

Im Rahmen der Online-Registrierung werden Sie aufgefordert, eine Vollmacht vorzulegen, die Nieding+Barth ermächtigt, Sie vor Gericht gegen EY zu vertreten. Die Nieding+Barth-Vollmacht muss ausgedruckt und handschriftlich im Original unterschrieben werden (siehe auch die FAQ unter "Was sind die Bedingungen für die Anmeldung als Teilnehmer?)

Wenn Sie Nieding+Barth bereits eine unterzeichnete Vollmacht geschickt haben, bevor Sie die Online-Anmeldeplattform durchlaufen haben, ist es nicht notwendig, dies erneut zu tun.

Ja, die Registrierung steht allen Anlegern unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort offen, die in dem betreffenden Zeitraum schadenersatzberechtigte Wirecard-Wertpapiere gehalten haben. (siehe FAQ unter "Wer kann sich bei der Stiftung registrieren?").

Nein, es gibt keine Mindestschadenssumme, die ein Anleger haben haben muss, um sich bei der Stiftung zu registrieren.

Sobald Sie das Registrierungsverfahren abgeschlossen haben, wird die Stiftung Ihren Schaden nach ihrem Schadensberechnungsmodell auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Unterlagen schätzen. Das Modell wurde in enger Zusammenarbeit mit einem renommierten Finanzgutachter entwickelt. Die Stiftung wird Ihnen die Ergebnisse der Schadensschätzung so bald wie möglich in einer persönlichen E-Mail mitteilen.

Um Ihren Anspruch und dessen Höhe zu validieren, benötigt die Stiftung Unterlagen, die belegen, dass Sie im relevanten Zeitraum (7. April 2015 bis 18. Juni 2020) Wirecard-Wertpapiere gehalten haben. Einen Überblick über die in Frage kommenden Wertpapiere finden Sie in den "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) auf der Website der Stiftung unter "Wer kann sich bei der Stiftung anmelden?".

Die Anleger werden gebeten, diese Informationen/Dokumente in zwei Schritten im Rahmen des Online-Registrierungsverfahrens bereitzustellen.

Schritt 1: Vollständiger Überblick über Ihren Status als (ehemaliger) Wirecard-Anleger

Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden Sie zunächst gebeten, Angaben zu Ihren Transaktionen im Zusammenhang mit den in Frage kommenden Wirecard-Wertpapieren zu machen. Bitte führen Sie alle Transaktionen (Käufe und Verkäufe) auf, auch solche, die außerhalb des relevanten Zeitraums (vor oder danach) stattgefunden haben. Die Stiftung benötigt einen vollständigen Überblick über Ihren Status als (ehemaliger) Wirecard-Investor.

Sie können die Details dieser Transaktionen (Art des Wertpapiers, Datum des Kaufs/Verkaufs, Anzahl der Wertpapiere, Preis pro Wertpapier und Transaktionsgebühren) einzeln in die Registrierungsplattform eingeben.

CSV-Exportdaten

Wenn Sie viele verschiedene Transaktionen getätigt haben (d. h. mehr als 15 verschiedene Transaktionen), können Sie auf der Online-Registrierungsplattform auch eine CSV-Datei (im PDF-Format) hochladen, in der die Einzelheiten aller Ihrer Transaktionen aufgeführt sind, um Zeit zu sparen.

CSV steht für durch comma separated values  („Kommata getrennte Werte“). Es handelt sich dabei um ein gängiges Format für die Auflistung von Anlagedaten, wie z. B. Wertpapierverkäufe/-käufe. Die meisten Banken/Broker erlauben ihren Kunden, Anlagedaten im CSV-Format herunterzuladen oder zu exportieren.

Wenn Ihre Bank/Ihr Makler Ihnen nicht erlaubt, Ihre Transaktionsdaten im CSV-Format zu exportieren, können Sie die Details für jede Transaktion einzeln in die Registrierungsplattform eingeben.

Schritt 2: Hochladen der Nachweise für Ihre Transaktionen

Nachdem Sie die Angaben zu all Ihren Transaktionen gemacht haben (siehe oben), müssen Sie einen Nachweis für diese Transaktionen erbringen:

  • Die Stiftung benötigt in jedem Fall Transaktionsnachweise für jede der aufgeführten Transaktionen.
  • Ferner bittet die Stiftung auch, wenn möglich, um einen aktuellen Depotauszug/Depotbestätigung Ihrer Bank/Ihres Brokers, aus dem Ihr aktueller Status als (ehemaliger) Wirecard-Investor hervorgeht. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Die Dokumente können im Rahmen der Online-Anmeldung hochgeladen werden.

Einsichtnahme in Ihre  und Änderung Ihrer Transaktionsdaten/Dokumente

Nach Abschluss Ihrer Registrierung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Registrierungsdaten einzusehen und ggf. Transaktionen hinzuzufügen und zusätzliche Unterlagen hochzuladen. Es ist nicht möglich, bereits hochgeladene Daten/Unterlagen zu löschen.

Sollten Sie versehentlich die falschen Dokumente hochgeladen haben, ist das kein Problem. In diesem Fall bitten wir Sie, die richtigen Dokumente zusätzlich hochzuladen.

Die Wirecard-Geschädigten können sich kostenlos bei der Stiftung anmelden. Alle anfallenden Kosten (einschließlich der Kosten für das Gerichtsverfahren und/oder einen Vergleich) werden von der Stiftung übernommen. Die Finanzierung der Initiative wird durch einen professionellen drittseitigen Prozessfinanzierer gesichert.

Die von der Stiftung für die Teilnehmer erbrachten Dienstleistungen werden auf  „No-cure-No-pay”-Basis erbracht. Das bedeutet, dass die Stiftung nur dann ein Entgelt erhält, wenn es der Stiftung gelingt, eine Entschädigung für die Teilnehmer zu erreichen.

Im Falle eines Vergleichs bzw. eines erfolgreichen Gerichtsverfahrens gegen EY wird die Entschädigung zwischen den geschädigten Wirecard-Anlegern (75%) und der Stiftung (25%) aufgeteilt. Der Anteil der Stiftung von 25% der Entschädigung dient zur Abdeckung der Kosten der Stiftung. Darin sind unter anderem die Kosten für die rechtliche und sonstige Beratung sowie die Befriedigung der Investitionsrendite des drittseitigen Finanzierers enthalten. Die genauen Bedingungen für die Teilnahme an dieser Initiative sind in dem Teilnahmevertrag mit der Stiftung niedergelegt.

Die Stiftung selbst arbeitet ohne jede Gewinnerzielungsabsicht.

Um sich erfolgreich zu registrieren, müssen Sie einen Teilnahmevertrag mit der Stiftung abschließen. Der Teilnahmevertrag enthält die Bedingungen für die Anmeldung bei der Stiftung.

Zusätzlich zum Teilnehmervertrag müssen Sie zwei Vollmachten unterzeichnen:

  1. eine Vollmacht, die die Stiftung ermächtigt, in Ihrem Namen einen Vergleich mit EY abzuschließen; und
  2. eine Vollmacht, die die deutsche Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth, die die Stiftung berät, ermächtigt, in Ihrem Namen ein Gerichtsverfahren einzuleiten, falls EY nicht bereit ist, einen Vergleich abzuschließen.

Unterzeichnung des Teilnahmevertrags und der Vollmacht an die Stiftung (elektronisch)

Der Teilnehmervertrag und die Vollmacht an die Stiftung werden im Rahmen der Online-Anmeldung elektronisch unterzeichnet.

Im Rahmen der Online-Anmeldung werden Sie aufgefordert, eine digitale Unterschrift zu leisten (mit der Maus oder, wenn Sie einen Touchscreen verwenden, mit dem Finger), die in die Teilnahmeunterlagen eingefügt wird.

Es ist nicht notwendig, den Teilnahmervertrag und/oder die Vollmacht an die Stiftung mit auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben.

Unterzeichnung der Vollmacht an Nieding+Barth (handschriftlich)

Die Vollmacht für Nieding+Barth muss ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden. Dies ist ein notwendiger Schritt, damit Nieding+Barth Sie erfolgreich vor Gericht vertreten kann. Falls Ihre Wirecard-Wertpapiere auf einem Depot von mehreren Personen gehalten werden/wurden, achten Sie bitte darauf, dass die Namen und Unterschriften aller Depotinhaber auf der Vollmacht stehen.

Nach Abschluss der Registrierung bitten wir Sie, (nur) diese Vollmacht auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und an Nieding+Barth zu senden (eine eingescannte Version per E-Mail, das Original per Post). Die richtige Adresse (E-Mail und Post) finden Sie auf den Unterschriftenseiten der Vollmacht an Nieding+Barth.

Bitte senden Sie Nieding+Barth die gesamte Vollmacht (fünf Seiten). Es ist nicht ausreichend, nur die Unterschriftenseite der Vollmacht auszudrucken und zu unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Vollmacht nur einmal ausdrucken, unterschreiben und an Nieding+Barth senden müssen. Wenn Sie dies bereits vor der Online-Registrierung getan haben, ist es nicht notwendig, dies erneut zu tun.

Es ist nicht notwendig, andere Dokumente mit auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben.

Anleger, die sich dem Insolvenzverfahren gegen Wirecard angeschlossen haben, können (und sollten) sich auch bei der Initiative der Stiftung gegen EY anmelden. ‚Stichting Wirecard Investors Claim’ geht nicht davon aus, dass das Insolvenzverfahren geschädigten Wirecard‑Anlegern eine nennenswerte Kompensation ihrer Schäden verschaffen kann. Hierfür spricht auch die Tatsache, dass vor Kurzem ein deutsches Gericht in erster Instanz entschieden hat, dass ein Wirecard‑Aktionär (Union Investment) seine Ansprüche nicht beim Insolvenzverwalter von Wirecard geltend machen kann. Der Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, dass Union Investment Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.

Beachten Sie bitte, dass das Insolvenzverfahren völlig unabhängig vom Verfahren der Stiftung geführt wird. Eine Anmeldung im Insolvenzverfahren ist weder erforderlich noch ein Hindernis für eine Teilnahme an der Stiftungslösung.

Gegenwärtige und ehemalige Inhaber der folgenden von oder im Namen von Wirecard emittierten Wertpapiere, die im Zeitraum vom 7. April 2015 bis einschließlich 18. Juni 2020 erworben oder gehalten wurden, können sich über die Online-Registrierungsplattform bei der Stiftung registrieren:

Wirecard-Aktie
WKN: 747206
ISIN: DE0007472060

Wirecard-ADR
CUSIP: 97654L108
US ISIN: US97654L1089

Wirecard-Anleihe
WKN: A2YNQ5
ISIN:  DE000A2YNQ58
CUSIP: ZR4792175

Wirecard-Wandelanleihe (begeben von Argentum Netherlands B.V.)
WKN: A2R8E6
ISIN:   XS2055754217

Der 18. Juni 2020 ist der Tag, an dem Wirecard zum ersten Mal öffentlich bestätigt hat, dass seine Bilanzen fehlerhaft waren.

Gibt es eine Mindestschadenssumme, ab der sich ein Anleger bei der Stiftung anmelden kann?

Nein, es gibt keine Mindestschadenssumme, die ein Anleger haben haben muss, um sich bei der Stiftung zu registrieren.

Sobald Sie das Registrierungsverfahren abgeschlossen haben, wird die Stiftung Ihren Schaden nach ihrem Schadensberechnungsmodell auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Unterlagen schätzen. Das Modell wurde in enger Zusammenarbeit mit einem renommierten Finanzgutachter entwickelt. Die Stiftung wird Ihnen die Ergebnisse der Schadensschätzung so bald wie möglich in einer persönlichen E-Mail mitteilen.

Was ist, wenn ich andere Wertpapiere (Zertifikate/Derivate/etc.) in Bezug auf Wirecard besitze?

Leider ist die Stiftung derzeit nicht in der Lage, Registrierungen zu akzeptieren, die sich auf andere Wirecard-Wertpapiere als die vier oben genannten beziehen. Weitere Informationen zu diesem Thema werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Anmeldung

In den Fällen, wenn sich Personen mit einer Generalvollmacht bzw. einer Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung registrieren, um für den Betreuten Ansprüche geltend zu machen, müssen die Betreuer die Generalvollmacht bzw. die Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung übermitteln. Diese gilt als Nachweis, dass die Person die Ansprüche geltend machen kann

Schritt für Schritt - wie Sie sich anmelden.

Leider ist es bei der Menge an Teilnehmern und Klägern nicht möglich, nicht digitale Unterlagen zu berücksichtigen. Aus Gründen der Vollständigkeit und Vereinfachung bei mehr als zehntausend Klägern ist es zwingend erforderlich, sich digital zu registrieren und die Unterlagen im Portal hochzuladen.

Wenn die fraglichen Wirecard-Wertpapiere Teil einer (ungeteilten) Erbschaft sind, sind neben den üblichen Unterlagen (siehe auch die FAQ-Frage ‚Welche Informationen/Dokumente muss ich vorlegen, um meinen Anspruch zu belegen’) weitere Unterlagen erforderlich, um den Anspruch eines Erben geltend zu machen. Um zu beweisen, dass die Wirecard-Papiere geerbt wurden, müsste der Erbe entweder (i) einen Erbschein oder (ii) den gerichtlichen Beschluss über die Testamentseröffnung und das notariell beglaubigte Testament vorlegen. Wenn die Wirecard-Wertpapiere einer ungeteilten Erbengemeinschaft gehören, müssen der Teilnahmevertrag und die Vollmachten von allen Erben unterzeichnet werden. Dies hat den Hintergrund, dass die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft rechtsfähig und anspruchsberichtigt ist. Die Erben können nur gemeinsam die Stiftungslösung wählen.

Schritt für Schritt - wie Sie sich anmelden.

Da Kinder selbst Parteien sind, welche lediglich durch ihre Eltern vertreten werden, müssen diese selbst mit einer separaten E-Mail-Adresse angemeldet werden. Bislang bestand bei der Stiftungsseite für die Registrierung eine Altersgrenze von 18 Jahren. Daher mussten Eltern bislang ihre Kinder "älter machen" und dies mit einer E-Mail klarstellen. Diese Altersgrenze wurde nun aufgehoben, sodass auch Minderjährige sich regulär mit dem richtigen Alter registrieren können. Bei der Unterschrift der Anwaltsvollmacht ist zu beachten, dass beide erziehungsberechtigten Elternteile das Dokument unterzeichnen. Ferner muss im Portal unter dem ersten Anspruch als Legitimationsnachweis ebenso die Geburtsurkunde des Kindes hochgeladen werden, sodass man abgleichen kann, dass die Eltern die Anwaltsvollmacht unterschrieben dürfen. Zudem muss eine Ablichtung des Ausweisdokumentes des Kindes hochgeladen werden.

Schritt für Schritt - wie Sie sich anmelden.

Selbstverständlich können wir Ihnen weiterhelfen. Bitte teilen Sie uns unter der E‑Mail‑Adresse, die Sie für Ihre Registrierung verwendet haben, mit, welche Datei gelöscht werden soll. Wir werden die Datei dann entfernen.

Nach dem Hochladen Ihrer Nachweise sehen Sie ein grünes Symbol mit dem Namen der Datei und des Dokuments. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, dass Sie Ihre Datei sehen.

Nachdem Sie auf den verschlüsselten Link geklickt haben (siehe unter Frage: ‚Wie kann ich meine Registrierung einsehen?’), werden Sie zu Ihrem persönlichen Dashboard weitergeleitet. Sie können Ihre Daten hochladen, indem Sie in der unteren rechten Ecke auf ‚Daten hochladen’ klicken. Jeder Anspruch kann mit dem entsprechenden Nachweis versehen werden. Sobald Sie für jeden Anspruch die korrekten Nachweise hochgeladen haben, bestätigen Sie den Upload, indem Sie auf ‚speichern’ klicken.

Nachdem Sie auf den verschlüsselten Link geklickt haben (siehe unter Frage: ‚Wie kann ich meine Registrierung einsehen?’) werden Sie zu Ihrem persönlichen Dashboard weitergeleitet. Sie können Ihre Eingaben ändern, indem Sie auf ‚'Registrierung ändern' klicken. Ihre persönlichen Daten können Sie auf der ersten Seite ändern. Ihre Transaktionsdaten sind auf den nächsten Seiten aufgeführt. Sie können Ihre Transaktionshistorie ändern oder weitere Transaktionen hinzufügen, indem Sie auf ‚speichern und weitere Transaktion hinzufügen’ klicken. Nachdem Sie die Ergänzung Ihrer Transaktionen beendet haben, klicken Sie auf ‚speichern’. Sie werden dann aufgefordert, Ihre Änderungen zu bestätigen. Ihre Registrierung ist dann aktualisiert. Die Änderungen sind daraufhin in Ihrem persönlichen Dashboard zu sehen.

Wenn Sie keinen Link erhalten haben, ist entweder die E‑Mail‑Adresse oder das Geburtsdatum nicht korrekt eingegeben worden. Die E‑Mail‑Adresse muss mit derjenigen E‑Mail‑Adresse übereinstimmen, die bei Ihrer Registrierung bei ‚Stichting Wirecard Investors Claim’ eingegeben worden ist.

Das Geburtsdatum wurde im Format dd/mm/yyyy eingegeben. Es kommt bei der Registrierung gelegentlich vor, dass das Geburtsdatum aus Versehen falsch eingegeben wird. Deshalb empfehlen wir, das Geburtsdatum im Teilnahmevertrag zu prüfen, den wir Ihnen als PDF zugesandt haben. Das eingegebene Geburtsdatum ist in Anhang I, II und III genannt. Sollte das Geburtsdatum tatsächlich nicht korrekt eingegeben worden sein, verwenden Sie bitte dieses nicht korrekte Geburtsdatum, um den verschlüsselten Link anzufordern. Sie können das Geburtsdatum in Ihrem persönlichen Dashboard korrigieren, indem Sie auf ‚Registrierung ändern’ klicken.

Selbstverständlich können wir Ihnen helfen. Bitte durchsuchen Sie zunächst Ihren SPAM-Ordner. Manche E‑Mail‑Provider haben auch Subordner, etwa ‚Werbung’ oder ‚soziale Medien’. Sie können in Ihrem Postfach auch einfach nach unserer E‑Mail‑Adresse [email protected] suchen.

Sie können Ihre Registrierung einsehen, nachdem Sie einen neuen verschlüsselten Link angefordert haben. Geben Sie zu diesem Zweck Ihre E‑Mail‑Adresse und Ihr Geburtsdatum ein. Nach der Verifizierung wird der verschlüsselte Link an Ihre E-Mail‑Adresse gesandt. Privatanleger können ihre Registrierung unter [Link] einsehen. Institutionelle Anleger können ihre Registrierung unter [Link] einsehen.

Um Ihren Anspruch (wertmäßig) zu validieren, benötigt die Stiftung eine vollständige Übersicht über alle Ihre Transaktionen (Käufe und Verkäufe) in Bezug auf die in Frage kommenden Wirecard-Wertpapiere (eine Übersicht über diese Wertpapiere finden Sie in den FAQ unter "Wer kann sich bei der Stiftung registrieren?").

Sie können die Einzelheiten Ihrer Transaktionen (Art des Wertpapiers, Datum des Kaufs/Verkaufs, Anzahl der Wertpapiere, Preis pro Wertpapier und Transaktionsgebühren) einzeln in die Registrierungsplattform eingeben.

Wenn Sie viele verschiedene Transaktionen getätigt haben (d. h. mehr als 15 verschiedene Transaktionen), können Sie auf der Online-Registrierungsplattform auch eine CSV-Datei (im PDF-Format) hochladen, in der die Einzelheiten all Ihrer Transaktionen aufgelistet sind, um Zeit zu sparen.

CSV steht für comma separated values („durch Kommata getrennte Werte“). Es handelt sich dabei um ein gängiges Format für die Auflistung von Anlagedaten, wie z. B. Wertpapierverkäufe/-käufe. Die meisten Banken/Broker erlauben ihren Kunden, Anlagedaten im CSV-Format herunterzuladen oder zu exportieren.

Wenn Ihre Bank/Ihr Makler Ihnen nicht erlaubt, Ihre Transaktionsdaten im CSV-Format zu exportieren, können Sie in jedem Fall die Details für jede Transaktion einzeln in die Registrierungsplattform eingeben.

Sobald Sie das Anmeldeverfahren abgeschlossen haben, wird die Stiftung die von Ihnen eingereichten Unterlagen analysieren, um Ihren Anspruch zu validieren. Diese Analyse umfasst auch eine Schätzung Ihres Schadens.

Die Stiftung wird sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen, um zusätzliche Informationen für die Analyse anzufordern. Für die Analyse hat die Stiftung in enger Zusammenarbeit mit einem renommierten Finanzgutachter ein Schadensberechnungsmodell entwickelt.

Die Stiftung wird Sie über die Ergebnisse der Schadensanalyse informieren. Sollte die Stiftung zu dem Schluss kommen, dass sie Ihren Anspruch leider nicht geltend machen kann, wird sie Ihnen die Gründe dafür mitteilen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Beteiligungsvertrag mit der Stiftung zu kündigen.

Siehe auch Artikel 3 des Beteiligungsvertrags mit der Stiftung, der im Rahmen des Anmeldeverfahrens eingesehen werden kann.

Die in Frage kommenden Wirecard-Anleger können sich online über unser Portal anmelden. Der Anmeldungsprozess ist sehr intuitiv gestaltet und lässt sich in wenigen Minuten erledigen.

Personalien

Wenn Sie sich als Teilnehmer anmelden wollen, benötigt die Stiftung die folgenden Angaben:

  • Ihren vollständigen Namen und Geburtstag (so wie er auf Ihrem Ausweis steht);
  • Ihre vollständige Anschrift (eine Postfach-Anschrift reicht nicht aus);
  • Ihre E-Mail-Adresse;
  • Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC sowie Name des Kontoinhabers), damit die Stiftung Ihren Anteil an einem ggf. erzielten Schadenersatzes überweisen kann.
  • Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen (Teilnahmevertrag und Vollmachten, siehe auch die FAQ unter "Was sind die Bedingungen für die Anmeldung als Teilnehmer?")

Halten Sie während der Anmeldung einen Identitätsnachweis, z.B. Ihren Personalausweis oder Reisepass, bereit, damit Sie sichergehen, dass Sie Ihre Personalien korrekt eintragen.

Bitte achten Sie ganz besonders darauf, dass der Name/die Namen in der Anmeldung identisch sind mit dem Namen/den Namen der Inhaber der Wertpapierkonten. Das ist besonders wichtig, weil bei Wertpapierkonten, die im Namen mehrerer Personen gehalten werden, die Kontoinhaber nur gemeinsam Schadenersatz beanspruchen können.

Rechner

Die CFD-Formel ist recht komplex. Aus diesem Grund zeigt der Online‑Rechner nur die Rechenwerte an. Kurz gesagt, werden die Schäden wie folgt berechnet: Kaufpreis minus Verkaufserlös. Die Formel berücksichtigt auch Transaktionskosten und gesetzliche Zinsen.

Ein wichtiges Element in der Formel ist die Zeit der Verletzung der Publizitätspflicht (07.04.2015 ‑ 18.06.2020). Das Ergebnis hängt von der Frage ab, ob Sie Aktien vor, während oder nach der Zeit der Verletzung der Publizitätspflicht erworben haben.

CFD steht für Contract Formation Damages (Transaktionsschaden).

Der Rechner ist ein Tool, mit dem der von Wirecard‑Anlegern erlittene Schaden geschätzt werden kann. Sie finden den Rechner hier.

Sie können den Rechner anwenden, indem Sie die Daten ihrer Transaktionen eingeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Daten exakt eingegeben werden müssen. Nach der Eingabe der Daten klicken Sie bitte auf ‚berechnen’.

Nein. Der Rechner generiert für den einzelnen Anleger einen groben Wert seiner Schadenhöhe, der auf einer Analyse der aktuellen Rechtsprechung deutscher Gerichte in vergleichbaren Fällen basiert. Die Ergebnisse sind nur Anhaltswerte; daher können Sie keine Rechte aus der Berechnung ableiten. Sobald Sie bei ‚Stichting Wirecard Investors Claim’ ihren Anspruch angemeldet haben, können wir Ihre Rechte und Ihre Position näher bestimmen.

Selbstverständlich. Bitte klicken Sie auf ‚Berechnung erhalten’, um die Berechnung per E-Mail zu erhalten.

Nein, Ihre Daten werden nicht gespeichert Sobald Sie auf der Website das aktive Fenster schließen oder neu laden, werden Ihre Daten gelöscht. Sofern Sie eingegeben haben, dass Sie das Ergebnis per E-Mail erhalten möchten (durch Anklicken von ‚Berechnung erhalten’), werden Ihre E-Mail‑Adresse und die Berechnungen in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien behandelt.

Überprüfung Ihrer Registrierung

Falls Sie diese Mitteilung erhalten haben, hat das Backoffice von Stichting Wirecard Investors Claim festgestellt, dass die von Ihnen hochgeladenen Transaktionsnachweise keine persönlichen Daten, also Namen, Anschrift etc., zeigen und deshalb nicht Ihrer Registrierung zugeordnet werden können. Dies ist jedoch notwendig, um Ihre Transaktion(en) validieren zu können. Bitte laden Sie für jede Transaktion einen Transaktionsnachweis hoch. Fordern Sie zu diesem Zweck bitte einen SecureLink an, um in Ihr Dashboard (Ihren persönlichen Bereich) zu gelangen. Der SecureLink wird Ihnen per E‑Mail in Ihrem Posteingang bereitgestellt. Wenn Sie den SecureLink anklicken, erhalten Sie Zugang zu Ihrer Registrierung. Klicken Sie auf ‚Daten hochladen’ und laden Sie für jede Transaktion den dazugehörigen Transaktionsnachweis hoch.

Falls Sie diese Mitteilung erhalten haben, hat das Backoffice von Stichting Wirecard Investors Claim festgestellt, dass Ihre Transaktionen nicht durch hochgeladene Transaktionsnachweise nachgewiesen sind. Die Transaktionsnachweise sind notwendig, um Ihre Transaktion(en) validieren zu können. Bitte laden Sie für jede Transaktion einen Transaktionsnachweis hoch. Fordern Sie zu diesem Zweck bitte einen SecureLink an, um in Ihr Dashboard (Ihren persönlichen Bereich) zu gelangen. Der SecureLink wird Ihnen per E‑Mail in Ihrem Posteingang bereitgestellt. Wenn Sie den SecureLink anklicken, erhalten Sie Zugang zu Ihrer Registrierung. Klicken Sie auf “Daten hochladen” und laden Sie für jede Transaktion den dazugehörigen Transaktionsnachweis hoch.

Falls Sie diese Mitteilung erhalten haben, hat das Backoffice von Stichting Wirecard Investors Claim festgestellt, dass nicht alle Transaktionen in Ihrer Registrierung aufgeführt worden sind. Dies kann auf folgende Umstände zurückzuführen sein:

Möglichkeit 1
Häufig kommt es vor, dass versehentlich nicht alle Transaktionen einzeln eingegeben worden sind. Jede Transaktion muss gesondert eingegeben werden. Bitte fordern Sie einen SecureLink an, um in Ihr Dashboard (Ihren persönlichen Bereich) zu gelangen. Der SecureLink wird Ihnen per E‑Mail in Ihrem Posteingang bereitgestellt. Wenn Sie den SecureLink anklicken, erhalten Sie Zugang zu Ihrer Registrierung. Klicken Sie auf ‚Registrierung ändern’. Zuerst sehen Sie Ihre persönlichen Daten. Fahren Sie fort, indem Sie auf ‘weiter’ klicken. Sie sehen daraufhin die Transaktion(en), die Sie bereits eingegeben haben. Klicken Sie auf ‚speichern und weitere Transaktion hinzufügen’. Dann können Sie fehlende Transaktionen eingeben. Klicken Sie nach jeder Eingabe einer Transaktion auf ‚speichern und weitere Transaktion hinzufügen’, bis alle Transaktionen eingegeben sind.

Möglichkeit 2
Es kommt ebenfalls vor, dass das Backoffice von Stichting Wirecard Investors Claim feststellt, dass eine Person mehr Aktien verkauft als gekauft hat. Dies ist allerdings nicht möglich. Das Backoffice geht in einem solchen Fall davon aus, dass Sie bei der Registrierung nicht alle erworbenen Aktien eingegeben haben. Bitte fordern Sie einen SecureLink an, um in Ihr Dashboard (Ihren persönlichen Bereich) zu gelangen. Der SecureLink wird Ihnen per E‑Mail in Ihrem Posteingang bereitgestellt. Wenn Sie den SecureLink anklicken, erhalten Sie Zugang zu Ihrer Registrierung. Klicken Sie auf ‚Registrierung ändern’. Zuerst sehen Sie Ihre persönlichen Daten. Fahren Sie fort, indem Sie auf ‘weiter’ klicken. Sie sehen daraufhin die Transaktion(en), die Sie bereits eingegeben haben. Klicken Sie auf ‚speichern und weitere Transaktion hinzufügen’. Dann können Sie fehlende Transaktionen eingeben. Klicken Sie nach jeder Eingabe einer Transaktion auf ‚speichern und weitere Transaktion hinzufügen’, bis alle Transaktionen eingegeben sind.

Möglichkeit 3
Es kommt auch vor, dass das Backoffice von Stichting Wirecard Investors Claim feststellt, dass die erste Transaktion in einer Timeline ein Verkauf von Wirecard‑Aktien war. Dies ist allerdings nicht möglich. Das Backoffice geht in einem solchen Fall davon aus, dass Sie bei der Registrierung nicht alle erworbenen Aktien eingegeben haben. Bitte fordern Sie einen SecureLink an, um in Ihr Dashboard (Ihren persönlichen Bereich) zu gelangen. Der SecureLink wird Ihnen per E‑Mail in Ihrem Posteingang bereitgestellt. Wenn Sie den SecureLink anklicken, erhalten Sie Zugang zu Ihrer Registrierung. Klicken Sie auf ‚Registrierung ändern’. Zuerst sehen Sie Ihre persönlichen Daten. Fahren Sie fort, indem Sie auf ‘weiter’ klicken. Sie sehen daraufhin die Transaktion(en), die Sie bereits eingegeben haben. Klicken Sie auf ‚speichern und weitere Transaktion hinzufügen’. Dann können Sie fehlende Transaktionen eingeben. Klicken Sie nach jeder Eingabe einer Transaktion auf ‚speichern und weitere Transaktion hinzufügen’, bis alle Transaktionen eingegeben sind.

Sofern Sie diese Mitteilung erhalten haben, hat das Backoffice von Stichting Wirecard Investors Claim festgestellt, dass Ihre Registrierung für mehrere Personen vorgenommen wurde. Falls dies zutrifft, muss die zusätzliche Person ebenfalls die Vollmacht unterzeichnen, die per Post an die Kanzlei Nieding + Barth gesandt wird. Bitte versenden Sie die Vollmacht nochmals, und zwar mit den Unterschriften aller beteiligten Personen. Sie haben eine E-Mail mit dem Betreff ‚Dokumente unterzeichnet (Teilnahmevertrag und Vollmacht)’ erhalten. Diese E‑Mail enthält eine Datei mit dem Dateinamen ‚Anhang III’. Dies ist die Vollmacht. Bitte drucken Sie die Vollmacht aus. Die letzte Seite dieser Vollmacht muss von allen beteiligten Personen handschriftlich unterschrieben werden. Diese Vollmacht muss anschließend vollständig an folgende Adresse gesandt werden:

Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt
Deutschland

Während Ihrer Registrierung wurden Sie gebeten, elektronisch zu unterschreiben. Dieser Vorgang war nicht erfolgreich. Zur Vervollständigung Ihrer Registrierung ist noch eine ordnungsgemäße elektronische Unterschrift erforderlich. Dies funktioniert am besten in der jüngsten Version von Safari (Macbook/Apple) oder Google Chrome (Windows). Bitte fordern Sie einen SecureLink an, um in Ihr Dashboard (Ihren persönlichen Bereich) zu gelangen. Der SecureLink wird Ihnen per E‑Mail in Ihrem Posteingang bereitgestellt. Wenn Sie den SecureLink anklicken, erhalten Sie Zugang zu Ihrer Registrierung. Klicken Sie auf ‚Registrierung ändern’ und anschließend jeweils auf ‚weiter’, bis Sie schließlich gebeten werden zu unterschreiben. Unterschreiben Sie dann bitte, damit wir eine gültige elektronische Unterschrift von Ihnen erhalten. Bitte schauen Sie sich diese Datei an, um eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung verfolgen zu können.

Ja, diese E‑Mail stammt von Stichting Wirecard Investors Claim. Die E‑Mail wurde versandt, nachdem das Backoffice von Stichting Wirecard Investors Claim Ihre Registrierung überprüft hat. Für die Validierung Ihrer Registrierung benötigt das Backoffice weitere Daten oder Berichtigungen. Das Backoffice hat in der E‑Mail mitgeteilt, was Sie ergänzen oder berichtigen müssen. Bitte verwenden Sie dieses Feedback des Backoffice für die Vervollständigung oder Berichtigung Ihrer Registrierung.