In München startet das Musterverfahren der früheren Wirecard-Aktionäre. Ob sie je ihr Geld wiedersehen? Das wird sich wohl erst in Jahren entscheiden. Aber das Gericht macht ihnen Hoffnung.
Zehntausende Wirecard-Aktionäre haben im Insolvenzverfahren Forderungen angemeldet, die Aussichten sind mau. Dank des OLG München dürfen sie nun wieder hoffen – zumindest bis zum nächsten Urteil.
Ehemalige Vorstände des Finanzdienstleisters Wirecard müssen insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Diese Summe hatte der Insolvenzverwalter gefordert, der damit Gläubiger auszahlen will.
Laut dem jüngsten Sachstandsbericht hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé Hunderte von Millionen Euro gesichert. Doch jetzt beginnt die ungewisse, zähe Phase. Gläubiger müssen sich in Geduld üben.
Das Bayerische Oberste Landesgericht wird sich voraussichtlich ab Herbst mit Schadenersatzklagen ehemaliger Wirecard-Aktionäre beschäftigen. Angesichts der über 3.500 Verfahrensbeteiligten sei ein früherer Termin für das Kapitalanleger-Musterverfahren nicht realisierbar, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Letzte Frist für Wirecard-Klagen. Zum 31. Dezember verjähren Ansprüche gegen Wirecard, frühere Organe und EY. Kurz vor Torschluss legt die Anlegerorganisation DSW eine Massenklage vor. EY wird auf 700 Millionen Euro Schadenersatz verklagt.
13.000 Anleger verklagen Wirecard-Prüfer EY. Jahrelang hatte EY die gefälschten Bilanzen des Zahlungsabwicklers Wirecard geprüft und nicht beanstandet. Deshalb haben nun über 13.000 Investoren Klage eingereicht - und fordern Schadensersatz in Höhe von 700 Millionen Euro.